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ARBEITSRECHT · BERLIN

Abfindung versteuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Eine Abfindung ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil einer Einigung nach einer Kündigung oder im Zusammenhang mit einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Häufig wird dabei vor allem über die Bruttosumme gesprochen. Wichtig ist aber: Eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Das bedeutet: Die vereinbarte Abfindung wird in der Regel nicht vollständig netto ausgezahlt. Sie gehört steuerlich regelmäßig zu den Einkünften und muss im Jahr des Zuflusses versteuert werden.

Gibt es eine steuerliche Begünstigung?

Frühere Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es heute nicht mehr. Eine Abfindung ist daher grundsätzlich steuerpflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber die sogenannte Fünftelregelung in Betracht kommen. Sie soll die steuerliche Mehrbelastung abmildern, die dadurch entstehen kann, dass eine größere Einmalzahlung in einem Kalenderjahr zufließt.

Die Fünftelregelung bedeutet nicht, dass die Abfindung über fünf Jahre ausgezahlt oder fünf Jahre lang versteuert wird. Die Abfindung wird grundsätzlich im Jahr des Zuflusses besteuert. Für die Steuerberechnung wird aber vereinfacht geprüft, wie sich ein Fünftel der Abfindung steuerlich auswirkt; dieser Effekt wird anschließend rechnerisch verfünffacht.

Wichtig ist: Die Fünftelregelung führt nicht automatisch zu einer hohen Steuerersparnis. Ob sie sich spürbar auswirkt, hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere vom übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr und von der Höhe der Abfindung.

Wann kann die Fünftelregelung relevant sein?

Die steuerliche Begünstigung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Es muss also um einen Ausgleich für entgehende oder entgangene Einnahmen gehen.

Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist automatisch steuerlich begünstigt. Nicht begünstigt sind zum Beispiel normale Gehaltsnachzahlungen, offene Provisionen, Boni, Urlaubsgeld oder andere Ansprüche, die ohnehin bereits aus dem Arbeitsverhältnis geschuldet waren.

Wichtig ist also die Unterscheidung: Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann steuerlich anders behandelt werden als die bloße Auszahlung bereits verdienter oder fälliger Vergütung.

Dass eine Abfindung steuerpflichtig ist, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch sozialversicherungspflichtig ist. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist sozialversicherungsrechtlich anders zu behandeln als Arbeitsentgelt, etwa offener Lohn, Bonus oder Urlaubsentgelt.

Warum ist der Zeitpunkt der Auszahlung wichtig?

Für die steuerliche Behandlung kann auch wichtig sein, wann die Abfindung ausgezahlt wird. Die Fünftelregelung setzt regelmäßig voraus, dass es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Gemeint ist vereinfacht: Die Abfindung wird als außerordentliche Einmalzahlung in einem Kalenderjahr geleistet.

Werden Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre verteilt oder werden zusätzliche Leistungen später nachgezahlt, kann das steuerlich relevant sein. Deshalb sollte der Auszahlungszeitpunkt vor Abschluss eines Aufhebungs-, Abwicklungs- oder Vergleichsvertrags sorgfältig bedacht werden.

Was gilt seit 2025?

Seit 2025 wird die Fünftelregelung grundsätzlich nicht mehr bereits durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Stattdessen wird sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft. Praktisch bedeutet das: Arbeitnehmer müssen eine mögliche steuerliche Begünstigung regelmäßig über ihre Steuererklärung geltend machen.

Das kann dazu führen, dass die Steuerentlastung nicht sofort bei Auszahlung der Abfindung sichtbar wird, sondern erst später im Rahmen der Steuerveranlagung.

Sollte ich vor Abschluss einer Vereinbarung steuerlichen Rat einholen?

Bei höheren Abfindungen kann steuerlicher Rat sinnvoll sein. Schon der Zeitpunkt der Auszahlung, die Verteilung einzelner Leistungen oder die Kombination mit anderen Zahlungen kann wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Ich unterstütze Sie bei der arbeitsrechtlichen Einordnung und Verhandlung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen. Die konkrete steuerliche Berechnung sollte jedoch durch einen Steuerberater oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft werden.

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