ARBEITSRECHT · BERLIN
Annahmeverzug nach Kündigung: Wann Arbeitnehmer Lohn nachfordern können
Nach einer Kündigung stellt sich für Arbeitnehmer oft nicht nur die Frage, ob die Kündigung wirksam ist. Wichtig kann auch sein, ob für die Zeit nach dem angeblichen Ende des Arbeitsverhältnisses noch Vergütung verlangt werden kann.
Wenn sich später herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung von Annahmeverzugslohn verpflichtet sein. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Der Arbeitnehmer hätte arbeiten können und wollen, der Arbeitgeber hat die Arbeitsleistung aber nicht angenommen.
Was bedeutet Annahmeverzug?
Annahmeverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und der Arbeitnehmer grundsätzlich leistungsfähig und leistungsbereit ist.
Im Kündigungsschutzprozess wird das besonders wichtig. Denn wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, stellt sich rückwirkend die Frage, was mit der Vergütung für die Zwischenzeit ist.
Beispiel
Der Arbeitgeber kündigt zum 31. Mai. Der Arbeitnehmer erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Erst Monate später wird festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war. Dann kann für die Zeit ab dem 1. Juni ein Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Betracht kommen.
Muss der Arbeitnehmer seine Arbeit nach der Kündigung ausdrücklich anbieten?
Nach einer Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in vielen Fällen nicht noch einmal ausdrücklich anbieten. Der Arbeitgeber hat durch die Kündigung regelmäßig deutlich gemacht, dass er den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiter beschäftigen will.
Trotzdem kommt es auf den Einzelfall an. Wer nach einer Kündigung arbeitsunfähig ist, wer nicht arbeiten will oder wer auf eine Aufforderung des Arbeitgebers nicht reagiert, kann Probleme bekommen.
Wichtig ist deshalb: Der Arbeitnehmer sollte sich nach einer Kündigung nicht einfach zurücklehnen, sondern die nächsten Schritte sorgfältig prüfen.
Was bekommt der Arbeitnehmer im Annahmeverzug?
Grundsätzlich geht es um die Vergütung, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er weiter beschäftigt worden wäre. Der Annahmeverzugslohn ist also kein zusätzlicher Schadensersatz, sondern knüpft an die vertragliche Vergütung an.
Der Arbeitnehmer muss die ausgefallene Arbeit nicht nachholen. Der Arbeitgeber kann also nicht später verlangen, dass die nicht geleisteten Monate ~nachgearbeitetÜ werden.
Wird Zwischenverdienst angerechnet?
Ja. Wenn der Arbeitnehmer während der Zeit nach der Kündigung anderweitig arbeitet und dort Geld verdient, muss dieser Zwischenverdienst grundsätzlich angerechnet werden.
Beispiel: Der Arbeitnehmer hätte beim bisherigen Arbeitgeber monatlich 3.000 Euro brutto verdient. Während des Kündigungsschutzprozesses verdient er bei einem neuen Arbeitgeber monatlich 2.000 Euro brutto. Dann kann dieser Zwischenverdienst auf mögliche Annahmeverzugsansprüche angerechnet werden.
Es geht dabei nicht darum, den Arbeitnehmer zu bestrafen. Es soll aber verhindert werden, dass für denselben Zeitraum doppelt verdient wird.
Was bedeutet ~böswillig unterlassener VerdienstÜ?
Schwieriger wird es, wenn der Arbeitnehmer gar nicht arbeitet. Dann kann sich die Frage stellen, ob er zumutbare Arbeit böswillig unterlassen hat.
Gemeint ist vereinfacht: Der Arbeitnehmer kennt eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit, nutzt sie aber ohne nachvollziehbaren Grund nicht. Dann kann ein fiktiver Verdienst angerechnet werden.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer jede beliebige Arbeit annehmen müssen. Ob eine Tätigkeit zumutbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können zum Beispiel Art der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung und die konkrete Situation nach der Kündigung eine Rolle spielen.
Muss ich mich arbeitsuchend oder arbeitslos melden?
Unabhängig vom Annahmeverzug sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung die Meldung bei der Agentur für Arbeit ernst nehmen. Das ist schon wegen möglicher Ansprüche auf Arbeitslosengeld wichtig.
Auch im Zusammenhang mit Annahmeverzugslohn kann es eine Rolle spielen, ob der Arbeitnehmer sich um zumutbare Beschäftigung bemüht hat. Wer sich arbeitsuchend meldet und Vermittlungsvorschläge sachgerecht prüft, steht in der Regel besser da als jemand, der nach der Kündigung völlig untätig bleibt.
Kann der Arbeitgeber während des Prozesses Weiterbeschäftigung anbieten?
Ja, das kann vorkommen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses auffordern, vorläufig wieder zu arbeiten.
Ob der Arbeitnehmer ein solches Angebot annehmen muss oder ablehnen darf, hängt vom Einzelfall ab. Eine Weiterarbeit kann zumutbar sein, muss es aber nicht immer sein. Besonders bei schweren Vorwürfen, verhaltensbedingten Kündigungen oder erheblichen Konflikten kann die Zumutbarkeit anders zu bewerten sein.
Arbeitnehmer sollten ein solches Angebot daher nicht vorschnell ablehnen, sondern prüfen lassen, welche Folgen die Ablehnung haben kann.
Was gilt bei Freistellung?
Viele Kündigungen werden mit einer Freistellung verbunden. Der Arbeitnehmer soll dann bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten, erhält aber zunächst weiter Vergütung.
Ob während einer Freistellung anderweitiger Verdienst angerechnet wird, hängt stark von der Formulierung ab. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist und ob eine Anrechnung ausdrücklich geregelt wurde.
Auch hier kommt es auf den konkreten Wortlaut an.
Warum ist Annahmeverzugslohn im Vergleich wichtig?
In Kündigungsschutzverfahren spielt Annahmeverzug oft eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher können mögliche rückständige Vergütungsansprüche werden.
Das kann auch Vergleichsverhandlungen beeinflussen. Für Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig zu wissen, dass es nicht nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung geht, sondern manchmal auch um Lohnansprüche für die Zeit nach der Kündigung.
Fazit
Annahmeverzug nach einer Kündigung kann für Arbeitnehmer wirtschaftlich sehr wichtig sein. Wenn eine Kündigung unwirksam ist, kann ein Anspruch auf Vergütung für die Zeit nach dem vermeintlichen Ende des Arbeitsverhältnisses entstehen.
Gleichzeitig sind Zwischenverdienst, Bewerbungsbemühungen, Arbeitslosmeldung, Freistellung und mögliche Weiterbeschäftigungsangebote zu beachten. Arbeitnehmer sollten deshalb nach einer Kündigung nicht nur die Klagefrist im Blick behalten, sondern auch die möglichen finanziellen Folgen der Zeit bis zur gerichtlichen Klärung.