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Mandatsbedingungen

Die nachstehenden Mandatsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Rechtsanwalt Thomas M. Preisner (Rechtsanwalt, zugelassen in Deutschland), nachfolgend „Rechtsanwalt“ genannt, und der Person bzw. dem Rechtsträger, die/der den Rechtsanwalt beauftragt, nachfolgend „Mandant“, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Keine Rechtsberatung vor Mandatserteilung

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen, einschließlich etwaiger Online-Assessments, Fragebögen, automatisierter Auswertungen oder allgemeiner Erklärungen zu rechtlichen Themen, dienen ausschließlich der Information.

Die Durchführung eines Online-Assessments einschließlich des auf dieser Website verfügbaren Kündigungsschutz-Checks stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis.

Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Rechtsanwalt das Mandat ausdrücklich angenommen hat.

Nutzer bleiben allein dafür verantwortlich, gesetzliche Fristen einzuhalten, einschließlich der gesetzlichen Dreiwochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor den deutschen Arbeitsgerichten.

I. Vergütung

Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung nach dem gesetzlichen Gegenstandswert (Gegenstandswert).

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in Deutschland besteht im Regelfall in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, weder für die außergerichtliche Vertretung noch für das gerichtliche Verfahren.

Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtsanwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Dieser Grundsatz gilt grundsätzlich auch für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

II. Umfang der rechtlichen Beratung

Rechtsberatung und -vertretung erfolgen ausschließlich bezogen auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Steuerberatung oder steuerliche Vertretung sind nicht Bestandteil des Mandats. Etwaige steuerliche Auswirkungen sind unabhängig von einem qualifizierten Steuerberater prüfen zu lassen.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Mandats weitere Rechtsanwälte, qualifizierte Mitarbeiter oder externe Fachleute einzubeziehen, soweit dies erforderlich ist.

Der Rechtsanwalt bleibt verantwortlich für die Überwachung und Koordination des Mandats, sofern nicht anders mit dem Mandanten vereinbart.

Etwaige zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Einbeziehung externer Fachleute werden mit dem Mandanten im Voraus besprochen.

Art der rechtlichen Leistungen

Die vom Rechtsanwalt erbrachten Rechtsdienstleistungen stellen professionelle Dienstleistungen nach deutschem Recht dar. Der Rechtsanwalt schuldet keinen bestimmten Erfolg oder Ausgang der rechtlichen Angelegenheit.

III. Pflichten des Rechtsanwalts

1. Rechtliche Prüfung

Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, das Mandat mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt zu bearbeiten, und hält den Mandanten entsprechend über den Fortgang der Angelegenheit informiert.

2. Vertraulichkeit

Der Rechtsanwalt ist rechtlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet.

Diese Verpflichtung gilt für sämtliche Informationen, die der Mandant offenlegt oder die anderweitig im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden.

Der Rechtsanwalt darf Informationen über das Bestehen oder den Inhalt des Mandats gegenüber Dritten, einschließlich Behörden des öffentlichen Rechts, nur offenbaren, wenn der Mandant den Rechtsanwalt von der Verschwiegenheit entbunden hat.

3. Behandlung von Geldern

Für den Mandanten erhaltene Gelder werden treuhänderisch gehalten und, vorbehaltlich Ziffer VII dieser Bedingungen, ohne Verzögerung aufgrund schriftlicher Anweisung des Mandanten ausgezahlt.

4. Datenschutz

Der Rechtsanwalt ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten des Mandanten vor Verlust und unberechtigtem Zugriff zu schützen.

IV. Pflichten des Mandanten

1. Bereitstellung von Informationen

Der Mandant muss alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen und alle relevanten Unterlagen in geordneter Form übermitteln.

Der Mandant verpflichtet sich, Gerichte, Behörden, gegnerische Parteien oder andere beteiligte Personen nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Rechtsanwalt direkt zu kontaktieren.

Der Mandant muss den Rechtsanwalt unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten wie insbesondere:

  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

sowie über jede längere Abwesenheit, die die Erreichbarkeit beeinträchtigen kann, informieren.

2. Prüfung von Unterlagen

Entwürfe von Schreiben und Schriftsätzen, die dem Mandanten übermittelt werden, sind innerhalb der vom Rechtsanwalt gesetzten Frist sorgfältig zu prüfen.

Etwaige Anmerkungen, Korrekturen oder vom Mandanten gewünschte Änderungen sind dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen.

Reagiert der Mandant innerhalb der festgelegten Frist nicht, kann der Rechtsanwalt davon ausgehen, dass der Mandant das Dokument in der vorgelegten Form genehmigt, und es an Gerichte, Behörden, gegnerische Parteien oder sonstige am Verfahren beteiligte Stellen weiterleiten.

V. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant den Rechtsanwalt anweist, mit einem Rechtsschutzversicherer zu kommunizieren, entbindet der Mandant den Rechtsanwalt gegenüber diesem Versicherer in dem Umfang von der Pflicht zur Vertraulichkeit, wie es zur Durchführung erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang bestätigt der Mandant, dass:

  • der Versicherungsvertrag fortbesteht
  • keine Beitragsrückstände bestehen
  • kein anderer Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit beauftragt wurde.

VI. Umgang mit Daten

1. Speicherung und Verarbeitung

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, in Verbindung mit dem Mandat die Daten des Mandanten unter Verwendung elektronischer Datenverarbeitungssysteme zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Elektronische Aktenführung

Die Akten des Mandanten werden in elektronischer Form geführt.

Papierunterlagen, die vom Mandanten oder von Dritten erhalten werden, können digitalisiert und elektronisch gespeichert werden.

Die Kommunikation mit Gerichten kann elektronisch über die von der deutschen Justiz bereitgestellten offiziellen sicheren Systeme erfolgen.

Die Akten des Mandanten (ausgenommen Kostenakten und vollstreckbare Titel) werden sechs Jahre nach Abschluss des Mandats vernichtet, sofern der Mandant nicht die Rückgabe verlangt.

3. Kommunikation per E-Mail

Sofern der Mandant eine E-Mail-Adresse angibt, stimmt der Mandant zu, dass mandatsbezogene Kommunikation per E-Mail stattfinden kann.

Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation die Vertraulichkeit nicht gewährleisten kann und Risiken umfassen kann, wie insbesondere:

  • unbefugter Zugriff
  • Datenverlust
  • Übermittlungsfehler

Wenn der Mandant die Nutzung von Verschlüsselungs- oder digitalen Signatursystemen wünscht und über die hierfür erforderlichen technischen Mittel verfügt, muss der Mandant den Rechtsanwalt entsprechend informieren.

4. Digitale Kommunikation und Online-Dienste

Der Rechtsanwalt kann zur Bearbeitung des Mandats elektronische Kommunikation und digitale Werkzeuge nutzen, einschließlich:

  • E-Mail-Kommunikation
  • Videokonferenzen
  • Online-Intake-Formulare
  • Tools zur Terminvereinbarung
  • Digitale Übermittlung von Dokumenten
  • Elektronische Aktenführung

Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation über das Internet mit inhärenten Sicherheitsrisiken verbunden sein kann, darunter unbefugter Zugriff, Datenverlust oder Übermittlungsfehler.

Durch die elektronische Kommunikation mit dem Rechtsanwalt stimmt der Mandant der Nutzung solcher Kommunikationsmethoden zur Bearbeitung des Mandats zu.

Der Rechtsanwalt wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Daten des Mandanten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu schützen.

5. Kommunikation und Termine

Die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt erfolgt im Allgemeinen per E-Mail oder im Rahmen vereinbarter Termine.

Telefon- oder Videoberatungen sollten normalerweise im Voraus über das vom Rechtsanwalt bereitgestellte Terminbuchungssystem vereinbart werden.

Der Rechtsanwalt ist nicht immer unmittelbar verfügbar und wird auf Mitteilungen innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren, abhängig von Arbeitsaufkommen, Dringlichkeit und Erreichbarkeit.

Wenn der Mandant die Angelegenheit im Detail besprechen möchte, sollte der Mandant in der Regel einen Termin über das verfügbare Buchungssystem vereinbaren, sofern nicht anders vereinbart.

6. Eilige Angelegenheiten und Fristen

Der Mandant bleibt dafür verantwortlich, den Rechtsanwalt rechtzeitig über alle Fristen, Gerichtstermine oder sonstige dringliche Angelegenheiten zu informieren.

Der Rechtsanwalt kann eine unmittelbare Prüfung eingehender E-Mails oder anderer Mitteilungen nicht garantieren.

Sofern eine Angelegenheit dringlich ist oder eine sich nähernde rechtliche Frist betrifft, muss der Mandant den Rechtsanwalt ausdrücklich informieren und die Dringlichkeit klar kennzeichnen.

Die Übermittlung von Dokumenten oder Informationen allein stellt nicht sicher, dass der Rechtsanwalt die Dringlichkeit zur Kenntnis nimmt oder die Verantwortung für die Überwachung von Fristen übernimmt.

Gesetzliche Fristen bleiben in der Verantwortung des Mandanten, sofern der Rechtsanwalt das Mandat nicht ausdrücklich angenommen und die Übernahme der Verantwortung für die Bearbeitung der Angelegenheit bestätigt hat.

7. Übermittlung von Dokumenten

Für das Mandat relevante Dokumente sollten in einer klaren und gut lesbaren Form übermittelt werden.

Sofern möglich, sollten die Dokumente als vollständige PDF-Dateien oder ordnungsgemäß gescannte Kopien bereitgestellt werden.

Fotos von Dokumenten, die mit Mobiltelefonen aufgenommen wurden, unvollständige Screenshots oder fragmentierte Dokumentenübermittlungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da sie die effiziente Prüfung der Angelegenheit erheblich beeinträchtigen können.

Der Rechtsanwalt kann verlangen, dass Dokumente in einem geeigneteren Format erneut übermittelt werden, wenn die Qualität oder Vollständigkeit der Dokumente eine ordnungsgemäße rechtliche Prüfung nicht zulässt.

8. Keine unaufgeforderten Dokumente vor Mandatserteilung

Vor dem Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses bittet der Rechtsanwalt darum, keine vertraulichen Dokumente oder sensiblen Informationen zu übermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich angefordert wurde.

Die Übermittlung von Dokumenten vor Annahme eines Mandats begründet kein Mandatsverhältnis und begründet keine Verpflichtung des Rechtsanwalts, solche Unterlagen zu prüfen.

9. Erreichbarkeit

Der Rechtsanwalt stellt keine durchgehende Erreichbarkeit sicher und kann keine sofortigen Antworten auf Mitteilungen gewährleisten.

Reaktionszeiten können je nach Arbeitsaufkommen, Dringlichkeit der Angelegenheit, gerichtlichen Fristen sowie Zeiträumen der Abwesenheit wie Reise, Verhandlungen oder Urlaub variieren.

Daher wird empfohlen, Beratungen im Voraus zu terminieren, soweit angemessen, unter Verwendung des vom Rechtsanwalt bereitgestellten Terminbuchungssystems.

10. Kommunikationskanäle

Der Rechtsanwalt führt die berufliche Kommunikation mit dem Mandanten in erster Linie per E-Mail und im Rahmen vereinbarter Beratungen.

Die Kommunikation über Social-Media-Plattformen oder Messaging-Dienste (wie etwa LinkedIn, Instagram, WhatsApp oder vergleichbare Dienste) ist grundsätzlich nicht für mandatsbezogene Kommunikation vorgesehen.

Nachrichten, die über solche Plattformen gesendet werden, werden möglicherweise nicht regelmäßig überwacht und bleiben gegebenenfalls unbeantwortet.

Der Mandant soll daher für alle mandatsbezogenen Angelegenheiten die vom Rechtsanwalt bereitgestellten offiziellen Kommunikationskanäle nutzen, insbesondere E-Mail oder vereinbarte Termine.

VII. Zahlungspflicht / Abtretung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung angemessene Vorschüsse zu zahlen und die vollständigen Rechtsanwaltsgebühren nach Abschluss des Mandats zu begleichen.

Dies gilt auch dann, wenn Erstattungsansprüche gegen:

  • die Gegenseite
  • die Rechtsschutzversicherung
  • sonstige Dritte

Erstattungsansprüche auf Rechtsanwaltskosten gegen die Gegenseite, die Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte werden dem Rechtsanwalt bis zur Höhe der Gebührenansprüche des Rechtsanwalts abgetreten.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Zahlungen mit noch offenen Gebührenansprüchen zu verrechnen.

VIII. Geltung für künftige Mandate

Diese Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

X. Anwendbares Recht

Das Mandatsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.