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ARBEITSRECHT · BERLIN

Aufhebungsvertrag prüfen: Warum nicht nur die Abfindung zählt

Wenn Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag angeboten bekommen, steht häufig zuerst die Abfindung im Mittelpunkt. Das ist verständlich. Eine hohe Abfindung wirkt auf den ersten Blick attraktiv.

Trotzdem ist die Abfindung nicht immer der wichtigste Punkt. In manchen Fällen kann ein späterer Beendigungszeitpunkt wirtschaftlich günstiger sein als eine höhere Einmalzahlung.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage: „Wie hoch ist die Abfindung?“ Entscheidend ist das Gesamtpaket.

Dazu gehören insbesondere:

• das Beendigungsdatum,

• die Fortzahlung des Gehalts,

• eine mögliche Freistellung,

• Sozialversicherungsschutz,

• Resturlaub und Überstunden,

• Bonus, Provisionen oder sonstige Vergütung,

• mögliche Folgen für Arbeitslosengeld,

• Sperrzeit oder Ruhen,

• steuerliche Fragen,

• und bei Expats möglicherweise auch aufenthaltsrechtliche Themen.

Warum die Abfindung allein nicht entscheidet

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung. Sie kann den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen und finanzielle Sicherheit schaffen.

Aber: Eine höhere Abfindung kann weniger wert sein, als sie zunächst aussieht, wenn der Arbeitnehmer dafür deutlich früher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Ein späterer Beendigungszeitpunkt kann dagegen bedeuten, dass der Arbeitnehmer noch mehrere Monate Gehalt erhält, sozialversichert bleibt und mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Stelle hat.

Deshalb sollte ein Angebot nicht nur anhand der Brutto-Abfindung bewertet werden.

Beispiel: höhere Abfindung oder späteres Ende?

Ein Arbeitnehmer verdient 5.000 € brutto im Monat.

Der Arbeitgeber bietet zwei Varianten an:

Variante A: Das Arbeitsverhältnis endet in einem Monat. Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von 20.000 €.

Variante B: Das Arbeitsverhältnis endet erst in vier Monaten. Der Arbeitnehmer wird bis dahin unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt und erhält zusätzlich eine Abfindung von 10.000 €.

Auf den ersten Blick wirkt Variante A besser, weil die Abfindung höher ist.

Bei genauerer Betrachtung kann Variante B aber wirtschaftlich attraktiver sein. Der Arbeitnehmer erhält drei zusätzliche Monatsgehälter, bleibt länger sozialversichert und hat mehr Zeit, eine neue Stelle zu finden.

Dieses Beispiel zeigt: Die höchste Abfindung ist nicht automatisch das beste Angebot.

Vorteil 1: Fortlaufendes Gehalt

Ein späterer Beendigungszeitpunkt bedeutet häufig, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter Gehalt erhält.

Das kann wirtschaftlich sehr wertvoll sein. Drei weitere Monatsgehälter können mehr bringen als eine etwas höhere Abfindung.

Außerdem können während dieser Zeit weitere Ansprüche entstehen oder erhalten bleiben, etwa im Zusammenhang mit Sonderzahlungen, betrieblicher Altersversorgung oder variabler Vergütung. Ob solche Ansprüche bestehen, hängt vom Arbeitsvertrag und den jeweiligen Regelungen ab.

Vorteil 2: Sozialversicherungsschutz

Solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Vergütung gezahlt wird, besteht grundsätzlich auch der Sozialversicherungsschutz fort.

Das betrifft insbesondere:

• Krankenversicherung,

• Pflegeversicherung,

• Rentenversicherung,

• Arbeitslosenversicherung.

Das kann für Arbeitnehmer ein erheblicher Vorteil sein. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses muss dagegen geprüft werden, wie der Krankenversicherungsschutz gesichert ist, insbesondere wenn Arbeitslosengeld nicht sofort gezahlt wird oder der Anspruch ruht.

Vorteil 3: Mehr Zeit für die Jobsuche

Ein späterer Beendigungszeitpunkt kann dem Arbeitnehmer mehr Zeit verschaffen, eine neue Beschäftigung zu finden.

Das ist besonders wichtig, wenn noch keine Anschlussbeschäftigung sicher ist.

Wird der Arbeitnehmer während der Auslauffrist freigestellt, kann er sich häufig besser auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche konzentrieren. Trotzdem bleibt er bis zum Beendigungsdatum im Arbeitsverhältnis und erhält weiter Gehalt.

Vorteil 4: Weniger Druck beim Arbeitslosengeld

Ein späteres Ende kann auch im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld wichtig sein.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist und erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung, kann das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruhen.

Wird die Kündigungsfrist dagegen eingehalten, ist dieses Risiko in der Regel geringer.

Unabhängig davon kann bei einem Aufhebungsvertrag zusätzlich eine Sperrzeit geprüft werden. Deshalb sollten Beendigungsdatum, Kündigungsfrist und Grund der Beendigung immer zusammen betrachtet werden.

Mehr dazu: Abfindung und Arbeitslosengeld: Wann ruht der Anspruch?

Mehr dazu: Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: Wann ruht das Arbeitslosengeld?

Besonderheit bei Expats und Aufenthaltstitel

Bei Arbeitnehmern mit Aufenthaltstitel kann der Beendigungszeitpunkt zusätzliche Bedeutung haben.

Wenn der Aufenthalt in Deutschland an eine Beschäftigung oder einen bestimmten Arbeitgeber anknüpft, kann das Ende des Arbeitsverhältnisses praktische und rechtliche Folgen haben.

Ein späterer Beendigungszeitpunkt kann dann wertvoll sein, weil mehr Zeit bleibt, um:

• eine neue Stelle zu finden,

• einen Arbeitgeberwechsel vorzubereiten,

• Unterlagen für Behörden zusammenzustellen,

• aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären,

• und den Übergang in eine neue Beschäftigung zu organisieren.

Wichtig ist: Das Aufenthaltsrecht hängt stark vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Deshalb sollte bei Expats zusätzlich geprüft werden, ob und wie sich ein Aufhebungsvertrag auf den Aufenthalt oder einen Arbeitgeberwechsel auswirken kann.

Freistellung: widerruflich oder unwiderruflich?

Wenn ein späterer Beendigungszeitpunkt vereinbart wird, wird häufig auch eine Freistellung geregelt.

Das bedeutet: Der Arbeitnehmer muss nicht mehr arbeiten, erhält aber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter Vergütung.

Dabei ist wichtig, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist.

Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich wieder zur Arbeit auffordern. Das kann die Planung erschweren.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist klarer, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende nicht mehr arbeiten muss. Das kann für die Jobsuche und persönliche Planung vorteilhaft sein.

Urlaub, Überstunden und Zwischenverdienst

Bei einer Freistellung müssen Urlaub, Überstunden und Zwischenverdienst klar geregelt werden.

Besonders wichtig sind diese Fragen:

• Wird Resturlaub während der Freistellung verbraucht?

• Werden Überstunden abgegolten oder durch Freistellung ausgeglichen?

• Darf der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Tätigkeit aufnehmen?

• Wird Einkommen aus einer neuen Tätigkeit auf die Vergütung angerechnet?

• Gilt das Wettbewerbsverbot bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter?

Diese Punkte sollten nicht offenbleiben. Unklare Regelungen können später zu Streit führen oder den wirtschaftlichen Wert des Angebots verändern.

Mögliche Nachteile eines späteren Beendigungszeitpunkts

Ein späterer Beendigungszeitpunkt ist nicht immer automatisch besser.

Er kann auch Nachteile haben.

Der Arbeitnehmer bleibt länger an das Arbeitsverhältnis gebunden. Das kann problematisch sein, wenn er schnell eine neue Stelle antreten möchte.

Außerdem kann während des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses weiterhin ein Wettbewerbsverbot gelten. Das kann die Aufnahme einer neuen Tätigkeit erschweren, wenn diese beim Wettbewerb erfolgt.

Auch steuerlich kann der Vergleich zwischen Gehalt und Abfindung komplex sein. Fortlaufendes Gehalt wird regulär versteuert. Eine echte Abfindung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Welche Variante netto günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr dazu: Abfindung versteuern: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Warum eine Kündigungsschutzklage die Verhandlungsposition sichern kann

Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann die Kündigungsschutzklage ein wichtiges Mittel sein, um die eigene Verhandlungsposition zu sichern.

Ohne rechtzeitige Klage kann eine Kündigung nach Ablauf der Klagefrist grundsätzlich als wirksam gelten. Dann kann der Arbeitnehmer wichtige Verhandlungsmöglichkeiten verlieren.

Eine Kündigungsschutzklage bedeutet nicht zwingend, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende prozessieren muss. In vielen Fällen geht es auch darum, die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu lassen und eine bessere Einigung zu erreichen.

Dabei kann nicht nur über die Abfindung verhandelt werden. Auch der Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis, Urlaub, Bonus oder andere offene Ansprüche können Teil einer Einigung sein.

Abwicklungsvertrag nach Kündigung

Auch bei einem Abwicklungsvertrag sollte nicht nur auf die Abfindung geschaut werden.

Ein Abwicklungsvertrag wird typischerweise nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen. Er regelt dann die Folgen der Kündigung, etwa Abfindung, Freistellung, Zeugnis oder Klageverzicht.

Gerade der Klageverzicht kann erhebliche Bedeutung haben. Wenn der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet, kann er seine Verhandlungsposition verlieren. Deshalb sollte vor der Unterschrift geprüft werden, ob die Kündigung angreifbar ist und ob das Angebot den Verzicht wirtschaftlich rechtfertigt.

Mehr dazu: Abwicklungsvertrag nach Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Was Arbeitnehmer vor der Unterschrift prüfen lassen sollten

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags sollten Arbeitnehmer nicht nur die Abfindung prüfen.

Wichtig sind insbesondere diese Fragen:

1. Ist die Abfindung wirklich wirtschaftlich besser als ein späterer Beendigungszeitpunkt?

2. Wie viel Gehalt würde bis zu einem späteren Ende noch gezahlt?

3. Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten?

4. Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

5. Kann das Arbeitslosengeld wegen Abfindung und verkürzter Kündigungsfrist ruhen?

6. Bleibt der Sozialversicherungsschutz bis zum Ende bestehen?

7. Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich?

8. Werden Urlaub und Überstunden verbraucht oder ausgezahlt?

9. Darf während der Freistellung eine neue Tätigkeit aufgenommen werden?

10. Wird Zwischenverdienst angerechnet?

11. Gibt es offene Ansprüche auf Bonus, Provision oder variable Vergütung?

12. Gibt es Besonderheiten wegen Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel?

13. Ist das Arbeitszeugnis geregelt?

14. Ist ein Klageverzicht vorgesehen?

Fazit

Bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag ist die Abfindung wichtig. Sie ist aber nicht der einzige entscheidende Punkt.

Ein späterer Beendigungszeitpunkt kann wirtschaftlich günstiger sein als eine höhere Einmalzahlung. Er kann weitere Gehaltszahlungen, Sozialversicherungsschutz, mehr Zeit für die Jobsuche und eine bessere Überbrückung ermöglichen.

Gleichzeitig kann ein späteres Ende auch Nachteile haben, etwa durch längere Bindung, Wettbewerbsverbote oder unklare Freistellungsregelungen.

Deshalb sollte immer das Gesamtpaket geprüft werden: Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, offene Vergütung, Arbeitslosengeld, Sozialversicherung, steuerliche Folgen und bei Expats auch mögliche aufenthaltsrechtliche Fragen.

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